Offene Sprechstunden:
Das Terminserviceversorgungsgesetz TSVG verpflichtet Ärzte ab dem 1.Mai 2019 pro Woche 5 Stunden als sog.:
offene Sprechstunden anzubieten. Diese sind gedacht für dringliche Termine und notfallartige Anforderungen.
Dieser Vorgabe kommen wir gerne nach und bieten eine solche täglich von 7.00 - 8.00 Uhr an. Hier werden Patientinnen ohne vorherige Terminvergabe behandelt.
Bitte kalkulieren Sie bei diesen offenen Sprechstunden längere Wartezeiten als zu den reguläreren Sprechstunden mit ein, da wir leider keinerlei Einfluss auf die Planung haben.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich auch bei der offenen Sprechstunde vorher kurz telefonisch anzumelden, da wir dann ihre Wartezeit deutlich einschränken können.
Facharzttermin innerhalb von 4 Wochen:
Die TerminservicestelleTSS hält nach TSVG monatlich 4 Termine zur Vermittlung eines Facharzttermines in unserer Praxis vor.
Auch hier empfehlen wir Ihnen dringend uns kurz telefonisch zu kontaktieren, da Sie im Notfall immer einen kurzfristigen Termin bei uns erhalten.
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